Einsätze in projektbezogener Arbeitnehmerüberlassung
Einige Krankenhäuser bevorzugen die Einsatzgestaltung in der Vertragsform der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). Das klingt kompliziert – ist es aber nicht.
In Kurzform bedeutet dass, dass Sie bei uns für den Zeitraum des Einsatzes angestellt sind und wir Sie an das Krankenhaus verleihen.
Ihre Fragen zur projektbezogenen Arbeitnehmerüberlassung:
Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?
Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein sog. Dreiecksverhältnis.
Sie sind direkt bei uns angestellt und werden an das Klinikum „verliehen“.
Was ist die projektbezogene Arbeitnehmerüberlassung?
Bei der projektbezogenen Arbeitnehmerüberlassung übernehmen Sie ein Vertretungsangebot für einen vorher festgelegten temporären Zeitraum. Dieser richtet sich nach Ihren Möglichkeiten und Einsatzwünschen.
Sie sind dann für den vereinbarten Zeitraum bei uns angestellt.
Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung mit Festanstellung?
Bei dieser Form der Tätigkeit haben Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei uns und werden für einen längeren Zeitraum an ein Klinikum vermittelt.
Welche Vorteile bringt mir die Arbeitnehmerüberlassung?
Als Arbeitnehmer genießen Sie viele Vorteile, z. B. :
- eine außer- und übertarifliche Vergütung,
- die Flexibilität die Sie brauchen
- sowie die volle soziale Absicherung (Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall…)
Wie ist der Ablauf bei der Vermittlung in eine Arbeitnehmerüberlassung?
Sobald Sie sich bei uns registriert und mit den erforderlichen Unterlagen legitimiert haben, erhalten Sie unsere Vertretungsangebote aus Ihrem Fachbereich via Email oder telefonisch.
Wenn Sie Interesse an einem Angebot haben, besprechen wir mit Ihnen Details zu dem Angebot und legen mit Ihnen die Rahmenbedingungen, wie z. B. die Vergütung fest.
Mit Ihrem Einverständnis leiten wir Ihr Profil an unseren Ansprechpartner in der Klinik. Nach positiver Rückmeldung der Klinik, leiten wir Ihr Einverständnis vorausgesetzt Ihre Kontaktdaten an unseren Ansprechpartner weiter. In einem persönlichen Gespräch besprechen Sie dann alle fachlichen Anforderungen und Einsatzerwartungen .
Bei einer Einigung erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag. Ebenso erfolgt Gehaltsabrechnung bei diesem Einsatzmodell durch uns.
Muss ich bei jedem Einsatz einen Befreiungsantrag von der Deutschen Rentenversicherung stellen?
Als Arzt und Mitglied eines freien Berufes sind Sie auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und werden stattdessen Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk der jeweiligen Ärzteversorgung. Im Rahmen einer Anstellung in Arbeitnehmerüberlassung führen wir als Arbeitgeber Ihre Beiträge an das zuständige Versorgungswerk ab.
Bei jedem neuen Beschäftigungsverhältnis muss ein entsprechender Antrag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an die zuständige Ärzteversorgung zur Weiterleitung an die Deutsche Rentenversicherung gestellt werden. Hierbei unterstützen wir Sie tatkräftig.
Wie und wann muss ich mich mit meinen Unterlagen legitimieren?
Nach der Registrierung benötigen wir Ihre Unterlagen in Kopie. Zu Beginn der Vertretung müssen die Approbationsurkunde, der Personalausweis und die Facharzturkunde der Klinik im Original vorgelegt werden.
Wie erhalte ich meine Vergütung?
Die Gehaltsabrechnung erfolgt in der Regel monatlich.
Besteht die Möglichkeit einer Unterbringung während des Einsatzes?
Eine Unterkunft wird Ihnen durch die Klinik zur Verfügung gestellt. Alternativ erhalten Sie einen Zuschuss zur Unterkunft. Hier hilft Ihnen die Vertretungsarztagentur gern eine passende Unterkunft im Umkreis des Einsatzortes zu finden.
Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?
Nach Vorlage einer Versicherungsbescheinigung erhalten Sie von uns den Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung.
Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.